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7 Sicherheitsapplikationen in einem System
SURF Protection verhindert unproduktives Surfen der Mitarbeiter VIRUS Protection schützt Ihr Netzwerk vor Viren, Würmern, Trojanern, etc. SPAM Protection bewahrt Sie und Ihre Mitarbeiter vor unangenehmen Spam-Mails INTRUSION Detection erkennt mögliche Angriffsmuster APPLICATION Level kontrolliert jedes einzelne Datenpaket auf Unbedenklichkeit FIREWALL überwacht das System und blockiert nicht authorisierten Datenverkehr VPN ermöglicht den sicheren Zugriff auf Ihr Firmennetzwerk von Extern
Der häufigste Grund für Sicherheitslücken heutiger High-End Firewall Systeme besteht in deren fehlerhaften Einstellungen seitens des Anwenders. Dies ist zurückzuführen auf die umfangreichen Netzwerkfunktionalitäten im Allgemeinen, sowie auf die damit einhergehende komplexe Konfiguration der Firewall Systeme. Mit der Lösung von gateProtect wird diese größte Sicherheitslücke aufgrund der extrem einfachen Bedienung, unter gleichzeitiger Einbeziehung modernster Sicherheitsstandards, auf ein Bruchteil reduziert. Ein vollautomatischer Wizard erstellt auf Wunsch inviduell für jedes Unternehmen eine funktionstüchtige Standard-Konfiguration. Ein Firewall-System kann immer nur so sicher sein, wie der Anwender dieses bedienen kann. Die beste Realisierung Ihres gesamten Sicherheitskonzepts lässt sich nur in Kombination von modernsten Sicherheitstechnologien bei gleichzeitig einfachster Bedienung realisieren. Unser oberstes Ziel wird daher immer lauten, Ihre Sicherheit zu maximieren !!! Warum ist Sicherheit so wichtig im Geschäftsalltag? Haftung für die Geschäftsleitung WICHTIG!!
Geschäftsführer und IT-Verantwortliche (BDSG § 4f) haften für Schäden gegenüber Dritten sowie Missbrauch (Neues Bundesdatenschutzgesetz, BDSG § 7 - vom 14.01.2003)
Zudem haften Unternehmen und die Geschäftsführung voll für Ihre Mitarbeiter
Sofern der Geschäftsführer nicht geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, haftet dieser persöhnlich straf und zivilrechtlich (BDSG § 9) und setzt sich somit auch dem Risiko von Haftstrafen aus.
Zusätzlich werden Verstöße mit Bußgeld bis zu 250.000 Euro geahndet (BDSG § 43) Beispiele für persöhnliche Haftung der Geschäftsführung - Veröffentlichung von sensiblen Kunden-, Mandanten,- Patienten,- oder Personaldaten
- Download von Raubkopien und Musiktitel
- Download von kinderpornografischem Material
- Zugang zu jugendgefährdeten Seiten. z.Bsp. für Auszubildende oder Praktikanten
Sprechen Sie mit uns. Wir sind zertifizierter Security Partner und können Sie kompetent beraten. |